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Vollbesetzter Saal beim Vortrag des Datenschutzbeauftragten des Landes Baden-Württemberg

Christine Neumann-Martin MdL trifft Dr. Stefan Brink

„Die Sicherheit unserer Daten zu gewährleisten ist eine der großen Herausforderungen unserer Gesellschaft,“ erklärte Landtagsabgeordnete Christine Neumann-Martin im vollbesetzten Spechtwaldsaal in Ettlingen-Spessart. An die 100 Menschen waren gekommen, um sich bei der Veranstaltung mit dem Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Baden-Württemberg, Dr. Stefan Brink zu informieren. Immer wieder werde sie als Landtagsabgeordnete gefragt, wie Datenschutz heute praktikabel durchgeführt werden solle. „Ich habe den Eindruck, dass insbesondere ehrenamtliches Engagement durch die Datenschutz Grundverordnung erschwert wird.“ Deshalb habe sie sich entschlossen, den Vereinen im Wahlkreis die Möglichkeit zu geben, sich direkt beim Datenschutzbeauftragten zu informieren.

Die DSGVO war am 25. Mai 2018 europaweit zur Anwendung gekommen, damit gelten in ganz Europa einheitliche Standards. Die neuen Datenschutzregeln machen Unternehmen und Organisationen europaweit gültige Vorgaben für die Speicherung von Daten. Kunden und Nutzer bekamen durch sie mehr Möglichkeiten, gegen Missbrauch vorzugehen, vor allen Dingen bietet die DSGVO deutliche Sanktionsmaßnahmen, d.h. dass Bußgelder bis zu 20 Mio. Euro drohen können.

 

„Vor allem die Sanktionsmöglichkeiten haben dazu geführt, dass sich Firmen, Behörden, aber eben auch Vereine mit der Verordnung auseinandersetzen müssen“, erklärte Dr. Stefan Brink. Die DSGVO sei eine wichtige und gute Errungenschaft, die dazu beitragen soll, dass mit den Daten anderer Menschen respektvoll umgegangen werden soll und Nachteile für Mitglieder, Kunden und Geschäftspartner vermieden werden sollen. „Eine große bundesweite Diskussion darüber, was der Staat über seine Bürgerinnen und Bürger überhaupt wissen soll, kam im Zuge der Volkszählung 1987 auf. Heute wissen Internetunternehmen deutlich mehr über ihre Kunden, als der Staat jemals erfahren wollte,“ so Brink. Deshalb sei es in unserem eigenen Interesse, die Souveränität über unsere Daten zu behalten.

 

Für Vereine sei es wichtig, sich bewußt zu machen, welche Daten von Mitgliedern verarbeitet werden und vor allem wie dies geschieht. Sie sollten alle Hinweispflichten erfüllen und vor allen Dingen die Einwilligung einholen, die Daten auch zu verarbeiten. Ein sensibler Umgang mit Daten sei schliesslich auch im Interesse der Vereine.

 

„Gemeinsam mit meinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern stehen wir für Fragen und Auskünfte von Vereinen, von Bürgerinnen und Bürgern und von Unternehmen zur Verfügung. Auf der Homepage www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de gibt es Broschüren, Hinweise, Formulierungshilfen“, erläuterte Dr. Stefan Brink und ermunterte die Anwesenden, sich im Zweifelsfall an die Behörde zu wenden.

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