Unterstützung der Gemeinden Ettlingen und Malsch – Windenergie an diesen Standorten darf nicht zum Preis des Artenschutzes erfolgen

Vor dem Hintergrund der heute beginnenden Verhandlung vor dem Verwaltungsgerichtshof Mannheim zu geplanten Standorten für Windkraftanlagen u.a. in der Region Ettlingen meldet sich die Ettlinger CDU-Landtagsabgeordnete Christine Neumann-Martin MdL zu Wort. „Der Bau von Windkraftanlagen an den betroffenen Standorten in Ettlingen und Malsch darf auf keinen Fall zum Preis des Artenschutzes erfolgen“, so die Ettlinger Landtagsabgeordnete auf Anfrage. „Die Energiewende ist richtig und wichtig, sie darf aber nicht zu Lasten von Umwelt- und Naturschutz geschehen. Allein wir Menschen tragen hierfür die Verantwortung“, so Neumann-Martin MdL weiter. Dass beides miteinander in Einklang zu bringen und möglich ist, zeigen Beispiele anderer Regionen im Land.

An den geplanten Standorten Ettlingen und Malsch wäre vor allem der auf der Vorwarnliste geführte Rotmilan durch die Errichtung und den Betrieb der Windkraftanlagen gefährdet. Die Greifvogelart gehört bereits seit längerem zu den äußerst schützenswerten Arten und ist in der Region beheimatet. „Seit der Regionalverband möglichen Vorranggebiete für Windkraftanlagen in den Bereichen Ettlingen und Malsch ausgewiesen hat haben mich zahlreiche Bürger aus diesen Regionen kontaktiert und ihren Unmut geäußert. Einige von ihnen schließen auch einen Wegzug aus der Region nicht aus“, so Neumann-Martin MdL.

Heute beginnen die Verhandlungen vor dem Verwaltungsgerichtshof in Mannheim, vor dem die Gemeinden Ettlingen und Malsch gegen die Ausweisung von Vorranggebieten für Windkraftanlagen in der Region Mittlerer Oberrhein geklagt hatten. Die Abgeordnete erwartet mit Spannung das Urteil dazu.

Die CDU-Politikerin hatte sich bereits in der Vergangenheit dafür ausgesprochen, dass Windkraftanlagen ausschließlich an dafür belegbar geeigneten und rentablen Standorten und in Einklang mit der Natur gebaut werden dürfen.

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