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Christine Neumann-Martin MdL informiert über Innovationsfonds Kunst 2019

Bewerbungsfrist endet am 19. November 2018

„Ein wichtiges Förderinstrument im Bereich Kunst und Kultur, der Innovationsfonds Kunst, wird neu ausgeschrieben“, erklärt die Landtagsabgeordnete Christine Neumann-Martin, die auch Mitglied im Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kunst ist. „Bis zum 19. November 2018 können sich Kulturschaffende im Land mit innovativen Projekten bewerben. Die aktuelle Ausschreibung umfasst die Programmlinien „Innovative Projekte“, „Kulturelle Bildung“, „Kunst und Kultur für das ganze Land“ und „Interkultur“.“ Die Besonderheit des Fonds liegt darin, Projekte und Aktivitäten zu ermöglichen, die unabhängig vom Alltagsbetrieb Raum für neue Entwicklungen geben. Antragsberechtigt sind in der Regel gemeinnützige Institutionen wie Stiftungen, Vereine, öffentlich-rechtliche oder privatrechtliche Körperschaften.

Wie das Ministerium bekannt gibt, beträgt die Förderhöchstsumme bei allen Programmlinien 50.000 Euro. Die Mindestfördersumme umfasst 10.000 Euro. Die Förderentscheidungen werden durch eine unabhängige Jury getroffen. „Ich würde mich freuen, wenn auch Kulturschaffende aus meinem Wahlkreis sich mit innovativen Projekten bewerben würden,“ so Neumann-Martin weiter.

Weitere Informationen

Der Fonds wird zum 12. Mal ausgeschrieben. Antragsberechtigt sind gemeinnützige Institutionen wie Stiftungen, Vereine, öffentlich-rechtliche oder privatrechtliche Körperschaften. Diese müssen dem Ressortbereich der Kunstabteilung des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg zugeordnet sein.

Weitere Informationen zur Ausschreibung, die Ausschreibungsunterlagen, Richtli-nien sowie FAQs zum Innovationsfonds Kunst sind abrufbar unter:

https://mwk.baden-wuerttemberg.de/de/service/ausschreibungen

Das Antragsverfahren erfolgt elektronisch, Bewerbungsfrist endet am 19.11.2018.

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