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Christine Neumann-Martin MdL: Föderalismus nicht aufs Spiel setzen

Christine Neumann-Martin MdL und die Grüne Abgeordnete Barbara Saebel nehmen Stellung im Vorfeld der Debatte im Bundesrat über die Grundgesetzänderung zur Finanzierung von Bildung, Bau und Verkehr durch den Bund: „Wir befürchten durch eine solch weitreichende Grundgesetzänderung eine Entmachtung der Länder und eine Gießkannenförderung statt regionaler zielgerichteter Lösungen.“ Man sei mit dem föderalem System über viele Jahrzehnte gut gefahren und dürfe es nun nicht aufs Spiel setzen.

Saebel sieht als Finanzpolitikerin zusätzliche Lasten auf das Land zukommen: „Solche Bundesförderungen sind immer zeitlich befristet. Dann wird aus einer 50/50-Förderung von Bund und Land schnell eine 100% Förderung des Landes mit Vorgaben, die das Land aber nicht beeinflussen kann.“ Sie findet zudem, dass eine Grundgesetzänderung auch nicht im Verhältnis zum Nutzen steht: „5 Milliarden € bundesweit für ca. 33.000 Schulen – also 150.000 € pro Schule – sind keine auskömmliche Finanzierung für Mammutaufgaben wie die Digitalisierung, für die Glasfaser, PCs, Schulungen usw. notwendig sind. Das wäre eine Verfassungsänderung für Tagespolitik. Sinnvoller wäre, die Finanzierung über eine Erhöhung des Landesanteils am Umsatzsteueraufkommen langfristig und verlässlich zu regeln.“

Neumann-Martin fürchtet den Beginn einer Aushöhlung des Föderalismus: „Man entmachtet die Landesparlamente, die sich bis in die Lehrpläne hinein erpressbar machen durch Berlins Vorgaben für eine Förderungszusage. Die Länder als Arbeitgeber, Landkreise als Schulträger und Kommunen als Schulgebäudeträger sollten die Prioritäten setzen und nicht das ferne Berlin!“

Die Abgeordneten sehen keine Notwendigkeit für solch eine Grundgesetzänderung, denn auch bisher sind Kofinanzierungen durch den Bund möglich.

 

Hintergrund

 

Im Landtag wurde am Mittwoch über den Vorschlag der schwarz-roten Bundesregierung debattiert, die sich tags drauf mit FDP und Grünen im Bundestag auf einen weitreichenden Kompromiss zur Änderung des Grundgesetzes geeinigt hat. Der Bundesrat soll voraussichtlich am 14. Dezember über die Grundgesetzänderung entscheiden. Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Schleswig-Holstein und Niedersachsen wollen dem vorliegenden Verfassungstext nicht zustimmen.

 

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